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Steuervorteil

Implantate werden steuerlich anerkannt.

Die Kosten für implantierten Zahnersatz müssen die Finanzämter als außergewöhnliche Belastung steuermindernd anerkennen. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Begründung der Finanzrichter: Implantate gehören mittlerweile zum medizinischen Standard und können deshalb nicht als Außenseitermethode steuerlich abgelehnt werden.

Darüber hinaus müssen Versicherte nicht zu der günstigsten Methode des Zahnersatzes greifen, um eine steuerliche Anerkennung zu erreichen. Denn festsitzender und teurerer Zahnersatz erleichtert den Alltag und verbessert die Artikulationsfähigkeit, sodass er durchaus auch aus medizinischer Sicht notwendig sein kann. (FG Berlin-Brandenburg, Az: 2 K 5507/04)

Damit können Patienten die Kosten für Implantate genau wie für Kronen oder eine Zahnspange von der Steuer absetzen (§ 33 Einkommensteuergesetz). Das zu versteuernde Einkommen kann sich dadurch verringern.

Quelle: Blickpunkt 3/08. Diese Information ersetzt keine steuerliche Beratung – bitte sprechen Sie im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.

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