Implantate werden steuerlich anerkannt
Die Kosten für implantierten Zahnersatz müssen die Finanzämter als außergewöhnliche Belastung steuermindernd anerkennen. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Begründung der Finanzrichter: Implantate gehören mittlerweile zum medizinischen Standard und können deshalb nicht als Außenseitermethode steuerlich abgelehnt werden. Darüber hinaus müssen Versicherte nicht zu der günstigsten Methode des Zahnersatzes greifen, um eine steuerliche Anerkennung zu erreichen. Denn festsitzender und teurerer Zahnersatz erleichtert den Alltag und verbessert die Artikulationsfähigkeit, so dass er durchaus auch aus medizinischer Sicht notwendig sein kann. Alle diese Gründe sprechen nach Auffassung des Gerichts dafür, die Kosten anzuerkennen. (FG Berlin-Brandenburg, Az: 2 K 5507/04)
Damit können Patienten die Kosten für Implantate genau wie für Kronen oder eine Zahnspange von der Steuer absetzen (§ 33 Einkommenssteuergesetz). Das zu versteuernde Einkommen kann sich dadurch verringern. So muss beispielsweise ein allein verdienender Familienvater mit einem Kind und einem Jahresbruttoeinkommen von 36.000 Euro maximal 1.080 Euro jährlich selbst tragen. Alle darüber hinausgehenden Kosten kann er steuerlich geltend machen.
Quelle: Blickpunkt 3/08